Recht und Ordnung; vom Zentralregister und Hundesteuern

So ganz ohne eigenen Hund und mit Jobhund in Urlaub, habe ich den „Adelsdackel“ mit auf Tour genommen. Mittwoch war er mit mir unterwegs, Joey bei der Kämmerei (Hundesteuer) und beim Hunderegister abzumelden. Das sitzt in Oldenburg und da wollte ich sowieso hin.

In Niedersachsen müssen alle Hunde seit 2003 beim Zentralregister angemeldet werden. Also „eigentlich“, weil im Endeffekt werden es nicht alle, wenn man den ganzen Such- und Fundmeldungen glauben darf, dass ein Hund zwar einen Chip hat, aber nicht registriert ist. Es reicht nicht aus, den Hund nur bei Tasso registriert zu haben. Tasso ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Zentralregister eine staatliche Einrichtung. Über den ausgelesenen Chip kann auch beim Zentralregister nach einem Halter gesucht werden.

Plüschdackel vor dem Schild "GovConnect, IT.spezialsiten für Verwaltung"

Was passiert, wenn ihr den Hund dort nicht angemeldet habt? Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Diese Summe wird wohl eher weniger aufgerufen, aber es kann durchaus sein, dass bei einer Abfrage einer Chipnummer beim Zentralregister die keinem Halter zugeordnet ist, dann später nachgefragt wird, wer denn bitte der Halter des unregistrierten Hundes ist. In OPR hätte es mich rund 270 Euro gekostet, falls Joey abgehauen und ins Tierheim gebracht worden wäre (dass dort so derbe am Arsch der Welt ist, dass ich ohne Auto nicht mal hingekommen wäre). Wäre dann noch ein Bußgeld wegen eines nicht-angemeldeten Hundes dazu gekommen… das wäre dann wohl mehr gewesen, als Joey gekostet hat.

Falls ihr noch nie etwas vom Niedersächsischen Hunderegister (klick mich, ich bin ein Link) gehört habt, bekommt ihr hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Übrigens wird es auch teuer, wenn euch das Ordnungsamt mit einem nicht bei der Stadt/Gemeinde angemeldeten Hund erwischt. Die Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde ersetzt nicht die Anmeldung im Zentralregister! Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge! Es mag ja sein, dass ihr bislang das Glück hattet, noch nie kontrolliert worden zu sein (weil in manchen Städten die Parkraumbewirtschaftung einfach viel lukrativer ist), aber das ist nicht überall so. Als wir in Wuppertal gewohnt haben, haben sich mindestens zwei Stellen im Ordnungsamt durch die Bußgelder bei den Hundekontrollen ergeben. Es wurden sowohl Steuermarken als auch das Mitführen von Kotbeuteln kontrolliert. Wer übrigens den Passus „gut sichtbar am Hund…“ für die Marken in die jeweiligen Ordnungen geschrieben hat, hat wahrscheinlich selbst nicht unbedingt einen Hund, der herumtobt und sich im Matsch oder was auch immer wälzt.

Bei Muffbeuteln ist es – laut Aussage des Kämmerers der Stadt Neuruppin – so, dass man „So viele Kotbeutel dabei haben muss, dass man immer noch einen in Reserve hat, wenn man wieder zu Hause ist“. Um das zu demonstrieren, zog er dann als selbst Hundehalter einen während einer Ratssitzung aus seiner Hosentasche. Üblicher Weise fängt dann das Bußgeld bei 20 Euro an. Davon bekommt man mindestens einen Jahresvorrat an Muffbeuteln! Entsorgt ihr die übrigens nicht in einen Mülleimer, sondern schmeißt sie irgendwo ins Gebüsch und werdet dabei erwischt, fällt das unter illegale Müllentsorgung – und das kann dann problemlos eine dreistellige Summe werden.

Die Hundesteuer ist eine „Luxussteuer“ und Sache der Stadt bzw. Gemeinde, in der man wohnt und den Hund hält. Zwar sind die tatsächlichen „Luxussteuern“ 1992 abgeschafft bzw. in andere Steuern umgewandelt worden, aber weil die Hundesteuer etwas ziemlich individuelles ist, benutzt man dafür oft noch den Begriff „Luxussteuer“. Erstmals tauchte eine Hundesteuer übrigens um 1500 als „Hundekorn“ auf. “Das Finanzamt hat mit Hundesteuern nichts zu tun. Es gibt Städte und Gemeinden, die in ihrer Satzung festgelegt haben, dass es für bestimmte Hunde eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer gibt. Das trifft dann z. B. Auf Arbeitshunde (Polizei, Rettungsdienst, Hundestaffel, Jäger, Schäfer) zu, kann aber auch für Assistenzhunde gelten oder für Hunde von Behinderten und/oder Senioren. Es lohnt sich jedenfalls, da mal genauer nachzuschauen.

Als Luxussteuer fließt die Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt. Aus dem allgemeinen Haushalt werden generell alle notwendigen Ausgaben einer Stadt/Gemeinde bezahlt, egal ob Spielplätze oder Bauhof. Was aber NICHT bedeutet, dass man von „ich bezahle Hundesteuer, also kann mein Hund überall hinkacken und irgendwer räumt es schon weg!!“ ausgehen darf. Ich meine, wer so argumentiert, sollte vielleicht mal darüber nachdenken, was er eigentlich für ein Menschenbild hat. Wenn er gerne zurück ins Mittelalter möchte, herzlich gerne. Aber da wäre er vielleicht selbst „Abtrittsanbieter“ gewesen oder hätte die Scheiße anderer Menschen weggeputzt.

Es ist übrigens toll, wenn von einem Teil der Einnahmen die Infrastruktur für Hundehalter verbessert wird. Wenn es also Kotbeutelspender gibt, Hundeauslaufflächen, eingezäunte Freilaufbereiche, Infoflyer und so weiter. Ein anderer Teil fließt mehr oder minder indirekt auch in den Tierschutz. Denn Kommunen haben letztlich auch die Aufgabe, sich um Fundtiere zu kümmern – und diese geben sie gerne an ein Tierheim ab, dass dafür einen vereinbarten Betrag bekommt.

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